Protein prüfen

Proteinreich oder Proteinquelle? Die Begriffe einfach erklärt

Wann ein Lebensmittel rechtlich als Proteinquelle oder proteinreich bezeichnet werden darf und warum Gramm allein nicht reichen.

Kurzantwort: „Proteinquelle“ und „hoher Proteingehalt“ sind rechtlich definierte Angaben. Entscheidend ist der Anteil des Proteins am gesamten Brennwert, nicht nur die Grammzahl auf der Packung.

Wann darf „Proteinquelle“ auf der Packung stehen?

Mindestens 12 Prozent des gesamten Brennwerts müssen aus Protein stammen. Für die Angabe „hoher Proteingehalt“ sind es mindestens 20 Prozent. Diese Bedingungen stehen in der EU-Verordnung zu nährwertbezogenen Angaben.

Warum 10 g Protein nicht immer dasselbe bedeuten

Zwei Produkte können jeweils 10 g Protein pro 100 g enthalten, aber unterschiedlich viel Energie liefern. Dadurch kann der Proteinanteil am Brennwert verschieden sein. Die reine Grammzahl beantwortet die rechtliche Frage also nicht.

Ein einfaches Rechenbeispiel

10 g Protein liefern rechnerisch 170 kJ. Hat das Lebensmittel insgesamt 850 kJ pro 100 g, stammen 20 Prozent des Brennwerts aus Protein. Damit wäre die Schwelle für „hoher Proteingehalt“ rechnerisch erreicht. Maßgeblich bleiben die vollständigen Produktdaten und die geltenden Kennzeichnungsregeln.

Protein im Produktvergleich

Gesund-Score zeigt Protein zusammen mit den anderen Nährwerten. Ein hoher Proteingehalt ist ein Merkmal, aber kein vollständiges Urteil über ein Lebensmittel. Schau deshalb auch auf die übrige Nährwerttabelle und auf die Berechnungsweise.

Quellen und weiterführende Informationen

EUR-Lex: Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben ↗

Abruf und redaktionelle Prüfung: 30.9.2026.